Der Verfrachter verpflichtet sich den Transport unter Einhaltung des CMR – Abkommens, ADR und AETR durchzuführen, und die Ware rechtzeitig und ohne Mängel abzuholen und anzuliefern.

Im Falle eines Verzugs bei der Vorbereitung der Fracht, oder falls die Ladung nicht zu vereinbarter Zeit an vereinbarter Stelle bereitsteht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies schnellstmöglich nachzuholen. Entsteht dadurch dem Verfrachter eine Verzögerung, die Verspätungen bei weiteren Aufträgen zu Folge hat, ist der Auftragsteller verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen.

Bei Absage des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den damit verbundenen entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu ersetzen.

Falls nicht anders vereinbart, werden Rechnungen in 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum fällig.

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