ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT JAPO – TRANSPORT S.R.O.

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Handelsgesellschaft JAPO – transport s.r.o. gibt auf diese Art gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Gs., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung letzterer Vorschriften, folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter als „Bedingungen“) heraus:

2. VERTRAGSPARTEIEN

2.1 JAPO – transport s.r.o. ist eine Handelsgesellschaft mit Sitz Popůvky, Vintrovna 395/25, Bezirk Brno-venkov, PLZ 664 41, Ident.-Nr.: 262 98 295, eingetragen im Handelsregister, das beim Bezirksgericht in Brno geführt wird, Abschnitt C, Einlage 42419. Weiter als „Frachtführer“.
2.2 Der Absender ist eine physische oder rechtliche Person, welcher JAPO – transport s.r.o. Dienstleistungen auf Grundlage einer Bestellung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt. Weiter als “Absender“.

3. GÜLTIGKEITSBEREICH

3.1 Alle zwischen dem Frachtführer und dem Absender geschlossenen geschäftlichen Beziehungen richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen richten sich allgemein nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den Abkommen CMR, ADR und AETR. Die Bedingungen sind die Grundregulierung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Frachtführer und dem Absender, und wenn sie von den dispositiven Rechtsnormen abweichen, haben Sie vor diesen Normen Vorrang.
3.2 Die Bedingungen definieren die Vertragsbeziehungen zwischen dem Frachtführer und dem Absender. In Übereinstimmung mit diesen gewährt der Frachtführer bzw. gewährt der Absender die Dienstleistungen unter den in diesen Bedingungen definierten Bedingungen.

4. BEGRIFFSAUSLEGUNGEN

4.1 Eine Bestellung ist ein verbindlicher und nicht widerrufbarer Antrag auf einen Vertragsabschluss, abgesendet vom Absender auf einem Musterformular (Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen, welches dessen untrennbarer Bestandteil ist) an den Frachtführer online mittels Webformular oder elektronischer Mail, durch schriftliche Post oder Fax oder durch persönliche Übergabe an den Frachtführer (weiter siehe Art. 5). Durch Absenden der Bestellung genehmigt der Absender, dass er sich mit der Fassung der Bedingungen bekannt gemacht hat und diesen zustimmt, und dass sich die Vertragsbeziehungen zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten.
4.2 Der Vertrag ist ein Beförderungsvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer, durch den sich der Frachtführer gegenüber dem Absender verpflichtet, dass er eine Sache (Sendung) von einem bestimmten Ort (Versandort) an einen bestimmten anderen Ort (Bestimmungsort) befördert, und der Absender verpflichtet sich, ihm dafür ein Entgelt (die Frachtgebühr) zu bezahlen. Der Vertrag wird geschlossen:
a) mit dem Augenblick der Akzeptanz der Bestellung durch den Frachtführer an den Absender
b) durch Aufladen der Sendung in dem Fall, dass der Absender dem Frachtführer eine Bestellung auf einem anderen Formular als Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen sendet, welche der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich die Vertragsbeziehungen zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten. Eine solche Bestätigung der Bestellung durch den Frachtführer auf einem anderen Formular als Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen ist ein neuer Antrag auf Abschluss eines Vertrages in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
c) durch Akzeptanz des neuen Antrags zum Vertragsabschluss in dem Fall, dass der Absender dem Frachtführer eine Bestellung auf einem anderen Formular als Bestellung Nr. 1 dieser Bedingungen sendet, welche der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass die Vertragsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender sich nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Bestätigung der Bestellung durch den Frachtführer auf einem anderen Formular als Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen ist ein neuer Antrag zum Abschluss eines Vertrages in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Vertragsbestandteil kann auch eine Vereinbarung sein, nach welcher der Frachtführer für den Absender die komplexe Zollabfertigung bzw. das Einlagern der Sendung sicherstellt. Untrennbarer Bestandteil des Vertrages sind diese Bedingungen.
4.3 Unter der Dienstleistung versteht man die Sicherstellung der Beförderung der Sendung vom Versandort an den Bestimmungsort auf Grundlage des Vertrags nach diesen Bedingungen. Bestandteil der Dienstleistung kann auf Grundlage des Vertrags auch die Sicherstellung der Zollabfertigung der Ware bzw. die Einlagerung der Sendung durch den Frachtführer sein.

5. BESTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

5.1 Der Absender kann die Bestellung auf eine der folgenden Arten tätigen:
a) mittels der Internetseiten: http://www.japotransport.cz/, http://www.japotransport.com
b) durch elektronische Post an die E-Mail-Adresse japo@japotransport.cz oder an die E-Mail-Adresse der Mitarbeiter des Frachtführers (Mitarbeiter@japotransport.cz)
c) durch schriftliches Senden einer Bestellung an die Adresse des Frachtführers
d) durch schriftliches Senden einer Bestellung per Fax an den Frachtführer
e) durch persönliche Übergabe am Sitz des Frachtführers
5.2 Bedingung für die Erfüllung der Gültigkeit der Bestellung des Absenders ist das Ausfüllen sämtlicher geforderter Angaben und Erfordernisse, die im Bestellformular (Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen) angegeben sind. Die Bestellung ist gleichzeitig ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages. Zum Abschluss des Vertrages kommt es mit dem Augenblick der Zustellung der Bestätigung der Bestellung von Seiten des Frachtführers an den Besteller.
5.3 Der Absender kann die Dienstleistung auch auf Basis einer schriftlichen Bestellung, gesendet per Fax oder elektronisch auf einem anderen Formular als Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen bestellen, welche der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich die Vertragsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten. Eine solche Bestätigung der Bestellung durch den Frachtführer auf einem anderen Formular als Anlage Nr. 1 dieser Bedingungen ist ein neuer Antrag auf Abschluss eines Vertrages in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen. Der Vertrag wird dann entweder durch Annahme des neuen Antrags durch den Absender oder durch Aufladen der Sendung geschlossen.

6. PREIS DER DIENSTLEISTUNGEN

6.1 Wenn die Vertragsparteien es in einem konkreten Fall nicht anders vereinbart haben, wird der Preis der Dienstleistung durch die Preisliste des Frachtführers, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist, bestimmt. Wenn sich nach Vertragsabschluss die Kosten, welche sich auf die Erfüllung des Vertragsgegenstands beziehen, markant ändern, vereinbaren die Vertragsparteien schriftlich eine Preiskorrektur.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Wenn keine Barzahlung direkt an der Kasse des Frachtführers vereinbart wurde, ist der Absender verpflichtet, die Rechnung in voller Höhe bis zum in der Rechnung angegebenen Termin zu bezahlen. Wenn es zwischen dem Absender und dem Frachtführer nicht anders vereinbart wurde, ist die Standardfälligkeit ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung 14 Kalendertage.
7.2 Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins der Rechnung verpflichtet sich der Absender neben Verzugszinsen auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % aus der fakturierten Summe für jeden Tag des Verzugs und ab dem 7. Verzugstag in Höhe von 0,5 % täglich für jeden Verzugstag bis zu Bezahlung der gesamten fakturierten Summe zu bezahlen.
7.3 Die Pflicht des Absender, die Vertragsstrafe, die Verzugszinsen oder Schadensersatz wie auch weitere mit der Gewährung von Dienstleistung und dem Vertragsrücktritt verbundene Kosten zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.

8. VERTRAGSRÜCKTRITT

8.1 Man kann vom Vertrag nur in schriftlicher Form zurücktreten und dieser Rücktritt ist zum Tag der Zustellung des schriftlichen Rücktritts vom Vertrag an die zweite Vertragspartei gültig.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1 Der Frachtführer behält sich das Recht auf einseitige Änderungen der Bedingungen vor, und dies in Übereinstimmung mit § 1752 Gesetz Nr. 89/2012 Gs., des Bürgerlichen Gesetzbuches in der geltenden Fassung, und zwar diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bei einer Änderung damit zusammenhängender Rechtsnormen oder bei einer Änderung der Art der Gewährung der Dienstleistungen. Die Änderung, Ergänzung und deren Wirksamkeit verkündet der Frachtführer auf geeignete Art, z.B. auf der Webseite des Frachtführers. Der Absender hat das Recht, im Falle einer Ablehnung des Inhalts der geänderten oder ergänzten Bedingungen dem Frachtführer seine Ablehnung innerhalb von 7 Tagen ab dem Augenblick, an dem er von der Änderung oder Ergänzung erfuhr oder erfahren konnte, mitzuteilen. Wenn er so nicht handelt, wird dies so betrachtet, dass der Absender die Änderungen oder Ergänzungen akzeptiert hat.
9.2 Der Frachtführer ist dem Absender nicht für einen Schaden verantwortlich, der unter Umständen ausgeschlossener Verantwortung entstand, z.B. durch Eingriffe des Staates, betriebliche Störungen, Verkehrsstörungen und energetische Störungen, Streiks oder Aussperrungen. Diese Umstände sind ein Grund zur Verzögerung der Erfüllung der Vertragspflichten auf Seiten des Frachtführers für den Zeitraum und den Umfang der Wirksamkeit dieser Umstände.
9.3 Der Absender verpflichtet sich, dem Frachtführer unverzüglich sämtliche Änderungen bekanntzugeben, welche deren Berechtigung zur unternehmerischen Tätigkeit, seine Steuerverpflichtungen (insbesondere eine Veränderung der Steuer-Ident.-Nr. und der Steuerverwaltung), sein gültiges Konto und die Bankverbindung und die Entstehung einer Zahlungsunfähigkeit betreffen. Im Falle der Entstehung einer Zahlungsunfähigkeit des Absenders werden sämtliche Forderungen des Frachtführers gegen den Absender an dem Tag fällig, an dem der Frachtführer von der Zahlungsunfähigkeit erfährt.
9.4 Die Schriftform der Rechtshandlung ist erhalten, wenn die Rechtshandlung telegrafisch, fernschriftlich oder durch elektronische Mittel erfolgt, die das Festhalten des Inhalts der Rechtshandlung und die Bestimmung der Person, welche die Rechtshandlung tätigte, ermöglichen.
9.5 Der Schutz und die Verarbeitung persönlicher Daten richtet sich nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EU) 2016/679 vom 27. April 2016, über den Schutz physischer Personen in Zusammenhang mit der Verarbeitung persönlicher Daten und den freien Verkehr dieser Daten und die Aufhebung der Richtlinie 95/46/ES (allgemeine Verordnung über den Schutz persönlicher Daten – GDPR) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Gs., über die Verarbeitung persönlicher Daten, und den anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.
9.6 Der Absender verpflichtet sich, den Frachtführer immer schriftlich auf den Charakter der zur befördernden Ware hinzuweisen, wenn der Beförderungsgegenstand gebrauchte oder verunfallte Motorfahrzeuge, gebrauchte oder beschädigte Maschinen, Sprengstoff und Initialsprengstoffe, schnellverderbliche Ware oder das Transportieren von Oberbekleidung ist. Der Frachtführer weist den Absender auf die Nichteignung ausgewählter Fahrzeuge des Frachtführers zur Beförderung der im vorhergehenden Satz angegebenen Warenart hin. Bei Verletzung der Informationspflicht wird dies so betrachtet, dass der Absender auf der Durchführung der Beförderung besteht.
9.7 Die Bedingungen sind für einen Zeitraum von 24 Stunden täglich auf dem Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.japotransport.cz oder http://www.japotransport.com und stehen in gedruckter Form am Sitz des Frachtführers zur Verfügung.
9.8 Diese Bedingungen nehmen Gültigkeit und Wirksamkeit zum 1.6.2019 an und ersetzen die vorhergehende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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